Ärztliche Versorgung und Apotheke
Die ärztliche Versorgung in Finnland ist auf einem sehr hohen Niveau. Für Reisende aus Deutschland gilt das deutsch-finnische Sozialversicherungsabkommen. Dieses gewährleistet unbürokratische ambulante Versorgung in Gesundheitszentren (Terveyskeskus), Krankenhäusern und Polikliniken.
Zur Abrechnung der Leistungen ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich bei privaten Ärzten behandeln zu lassen. Zahnmedizinische Versorgung erfolgt in Finnland ohnehin fast ausschließlich in privaten Arztpraxen.
Die Kosten jeglicher Behandlung – öffentlich oder privat - sind vom Patienten vorzufinanzieren. Zurück in Deutschland muss der Beleg dann bei der Krankenkasse eingereicht werden. Da Behandlungskosten zwischen Finnland und Deutschland unterschiedlich sein können und die deutschen Krankenkassen nur nach hiesigem Leistungskatalog und Tarif erstatten, lohnt sich unter Umständen der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Gerade bei Reisen in sehr verlassene Regionen Finnlands können die Kosten eines eventuellen Rücktransportes nach einem Unfall entsprechend hoch sein.
Apotheken (Apteekki) unterliegen keinen Ladenschlussgesetzen, sollten jedoch zu Hauptstoßzeiten geöffnet sein.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden nicht übernommen werden kann. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
