Reisen mit Hund

Der EU-Heimtierausweis

Foto: CH/Innovation Norway

Hundeschlitten

Das wichtigste Dokument für den Hundehalter ist der blaue Heimtierausweis oder auch „EU-Impfpass“ genannt, der dem Tier eindeutig zugeordnet sein muss. Dies wird mit Hilfe der Kennzeichnung des Hundes durch a) eine deutlich erkennbare Tätowierung oder b) ein elektronisches Kennzeichen (Mikrochip)
und anschließender Eintragung der Kennzeichnung in den Heimtierausweis erreicht.

Impfungen

Foto: Anders Gjengedal/Innovation Norway

Neben den Angaben zum Hund und seinem Besitzer, muss der Ausweis den tierärztlichen Nachweis über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut enthalten. Im Klartext bedeutet das für den besten Freund des Deutschen, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt wurde. Die Wirksamkeit dieser Tollwut-Impfung ist durch eine Antikörperbestimmung im Blut nachzuweisen und wird ebenfalls im Heimtierausweis vermerkt. Die notwendige Blutprobe für den Test, die vom Tierarzt frühestens 120 Tage nach der letzten Impfung und spätestens vor dem Ablauf der Impfung entnommen wird, darf nur in einem zugelassenen Labor untersucht werden.
Neben der Tollwutimpfung ist die Behandlung gegen Bandwürmer (Ecinococcose) in den Heimtierausweis einzutragen. Die „Entwurmungskur“ mit Medikamenten, die Praziquantel oder Epsiprantel enthalten, darf unter tierärztlicher Aufsicht frühestens 10 Tage vor der Ankunft in Norwegen vollzogen werden. Innerhalb der ersten 7 Tage nach der Grenzüberschreitung muss die Behandlung bei einem norwegischen Tierarzt wiederholt und ebenfalls im Heimtierausweis dokumentiert werden. Weitere Schutzimpfungen gegen Staupe und Leptospirose und eine Behandlung gegen Ektoparasiten werden von der norwegischen Regierung empfohlen, sind aber keine Pflicht.
Tierhalter, die bisher mit ihrem Hund nicht verreist sind und noch im Besitz des (alten) gelben internationalen Impfausweises sind, müssen für ihren Vierbeiner einen neuen EU-Heimtierausweis bei ihrem Tierarzt ausstellen lassen. Wird der Ausweis nicht an der Grenze mitgeführt, muss der Tierhalter mit erheblichen Komplikationen und Geldstrafen bei der Einreise rechnen. Im schlimmsten Fall wird der Hund für die Zeit des Urlaubes in Quarantäne gesteckt.

Welche Hunderassen sind verboten?

Grundsätzlich ist das Halten, Züchten und Einführen von gefährlichen Hunden verboten. Alleine schon der Transport von Sperma oder Embryos gefährlicher Hunde ist strafbar. Als gefährlich einzustufen sind Kreuzungen aus einer oder mehrerer Rassen, ohne dabei die Verteilung der jeweiligen Rasse zu berücksichtigen. Auch Hunde, deren Erbgut mit dem von Wölfen vermischt wurde, sind verboten. Im Näheren sind folgende Hundetypen als gefährlich eingestuft:

  • Pitbullterrier
  • Amerikanischer Staffordshire Terrier
  • Fila brasileiro
  • Toso inu
  • Dogo argentino

Leinenpflicht oder nicht?

In Norwegen muss der Hund generell angeleint werden. Trotzdem halten sich viele Norweger nicht an diese Pflicht. Kein Wunder, denn in den weiten, menschenleeren Landstrichen stört ein einzelner Vierbeiner wohl kaum. Dagegen sollte in bewohnten und städtischen Gebieten unbedingt die Leinenpflicht eingehalten werden.