Zoll- und Einreisebestimmungen

Einreise

Seit dem Beitritt Schwedens zum Schengen-Abkommen kann man als EU- Bürger ohne Passkontrolle innerhalb der Mitgliedsstaaten der Abkommens frei pendeln. Erwachsene sollten dennoch für die Einreise nach Schweden einen gültigen Reisepass oder einen Personalausweis bei sich haben. Ebenfalls möglich sind vorläufige Reisepässe oder Personalausweise. Für Kinder und Jugendliche gelten die gleichen Reisedokumente wie für Erwachsene. Weitere Möglichkeiten sind: Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils oder ein gültiger Kinderausweis nach altem Muster.

Zollbestimmungen

Seit dem 01.01.2004 sind die Einfuhrbeschränkungen für die private Mitnahme von Waren nach Schweden den EU-Richtlininen angepasst. Für Reisende aus EU-Ländern bedeutet das: Es gibt keine gesonderten Höchstmengen für die Einfuhr von Alkohol oder Tabak. Entscheidend für die ungestörte Grenzüberschreitung ist einzig und allein die Tatsache, ob der mitgeführte Alkohol und Tabak für den Eigenverzehr bestimmt ist. Personen unter 20 Jahren ist der Transport von Alkohol untersagt und Personen, die jünger als 18 Jahre sind, dürfen generell keinen Tabak nach Schweden einführen. Lebensmittel, die für den persönlichen Verzehr gedacht sind, dürfen bis auf eine Ausnahme unbegrenzt eingeführt werden. Die Einfuhr von Fisch ist auf die Höchstmenge von 15 Kilogramm pro Person begrenzt.

Die EU-Richtlinie, die Werte vorgibt

Spirituosen (mehr als 22% vol): 10 Liter
Spirituosen (höchst 22% vol): 20 Liter
Wein: 90 Liter (aber höchst 60 Liter Schaumwein)
Bier: 110 Liter